hotel avenida garni 53474 bad neuenahr ahrweiler unterkunft recht gesetz hotels schützenstraße 136 tel 02641 3366 fax 02641 36068  badneuenahr

* * * Hotel Avenida Garni in Bad Neuenahr Ahrweiler

www.hotel-avenida.de  e-mail: hotelavenida@aol.com  


Wichtiger Hinweis 
(
Der Beherbergungsvertrag - Hotelaufnahmevertrag )

Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer

Lieber Gast, es freut uns, dass Sie sich für eine Reise nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und unser Haus  entschieden haben. Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Damit der lieben Ordnung Genüge getan ist, zwischen Ihnen und uns aber auch eine vernünftige Grundlage geschaffen wird, bitten wir Sie, nachfolgende Hinweise zu beachten:

In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grund besteht die weit verbreitete Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art "unverbindliche Voranfrage", die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne.

Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb vorgenommene Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten -Beherbergungsvertrag-, der von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist. 

Treten irgendwelche Mängel bezüglich der Unterkunft auf, wird der Gast gebeten, diese uns sofort mitzuteilen. Wir werden unser Bestes tun, um sofort Abhilfe zu schaffen.

Eventuelle Schadensersatzansprüche sind direkt zwischen dem Gast und uns ( dem Hotel ) zu regeln.

Weitere Infos zum Beherbergungsvertrag finden Sie hier: agbs_beherbergungsvertrag.pdf

 

Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag

Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag

(Rechte und Pflichten des Gastes und des Gastgebers)

(Rechte und Pflichten des Gastes und des Gastgebers)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.  Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen ( s. 4b.)
4b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei den Übernachtungen 20 % des Übernachtungspreises.
5a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Belegung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.
! Hinweis ! Die Anreise muss bis 18.00 Uhr erfolgen. Andernfalls können die Zimmer wieder freigegeben werden. Sollten Sie nach 18.00 Uhr anreisen, so teilen Sie uns dieses bitte mit.

Wir verweisen auf die Möglichkeit des Abschlusses einer   Reiserücktrittskostenversicherung,  die Ihnen die Rücktrittskosten ersetzt, falls Sie Ihre Reise nach Bad Neuenahr-Ahrweiler aus wichtigen Gründen nicht antreten können. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Versicherungsformular, das wir Ihnen gerne auf Anfrage zusenden. 

 

 

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Mobil: 0170 2318283      E-Mail: hotelavenida@aol.com

Datum der letzten Aktualisierung dieser Seite: 01.07.2010 
Datum der letzten Bearbeitung dieser Seite:  01.07.2010