Wichtiger Hinweis
( Der
Beherbergungsvertrag - Hotelaufnahmevertrag )
Nichtinanspruchnahme
bzw. Absage reservierter Hotelzimmer
Lieber
Gast, es freut uns, dass Sie sich für eine Reise nach Bad Neuenahr-Ahrweiler
und unser Haus entschieden haben.
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne
rechtliche Regelung. Damit der lieben Ordnung Genüge getan ist, zwischen Ihnen
und uns aber auch eine vernünftige Grundlage geschaffen wird, bitten wir Sie,
nachfolgende Hinweise zu beachten:
In Vergessenheit gerät häufig, dass die in
allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt
auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grund besteht
die weit verbreitete Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei
eine Art "unverbindliche Voranfrage", die zwar den Hotelier
verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht
werden könne.
Die
vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb vorgenommene
Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den
sogenannten -Beherbergungsvertrag-, der von beiden Vertragspartnern einzuhalten
ist.
Treten
irgendwelche Mängel bezüglich der Unterkunft auf, wird der Gast gebeten, diese uns
sofort mitzuteilen. Wir werden unser Bestes tun,
um sofort Abhilfe zu schaffen.
Eventuelle
Schadensersatzansprüche sind direkt zwischen dem Gast und uns ( dem Hotel )
zu regeln.
Weitere Infos zum Beherbergungsvertrag finden
Sie hier: agbs_beherbergungsvertrag.pdf
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